Gemäß der europäischen Bauproduktenverordnung (BauPVO) sind alle Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung anstelle der bisherigen Konformitätserklärung abzugeben. Diese Leistungserklärung regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und die Angabe ihrer Leistungen gemäß europäisch harmonisierten Regeln. Außerdem wird die Verwendung der CE-Kennzeichnung für diese Bauprodukte festgelegt.
Elementdecken gemäß EN 13747
Stabförmige Bauteile gemäß EN 13225
Betonfertigteile - Wandelemente gemäß EN 14992